DSGVO IT-Compliance München –
Technische Umsetzung für Ihre IT-Systeme

Was fordert die DSGVO von IT-Systemen konkret?

Artikel 32 der DSGVO fordert „angemessene technische und organisatorische Maßnahmen“ zum Schutz personenbezogener Daten.
In der technischen Praxis bedeutet das meist: Verschlüsselung von Daten bei Übertragung und Speicherung, Zugriffskontrollen nach dem
Need-to-know-Prinzip, regelmäßige Sicherheitsupdates, funktionierende Backup-Strategien und die technische Fähigkeit, Datenpannen innerhalb
von 72 Stunden zu erkennen und zu melden.

Technische DSGVO-Maßnahmen, die wir umsetzen

DSGVO-Anforderung Technische Umsetzung bei MKSenCon
Verschlüsselung (Art. 32) TLS-Verschlüsselung, Festplattenverschlüsselung, verschlüsselte Backups
Zugriffskontrolle (Art. 32) Rollenbasierte Rechtevergabe über IAM, MFA für alle Zugänge
Auftragsverarbeitung (Art. 28) AVV-Prüfung bei allen Cloud-Diensten, EU-Rechenzentrumsregionen
Datenpannen-Meldung (Art. 33) Security-Monitoring via Checkmk zur frühzeitigen Erkennung von Vorfällen
Aufbewahrung & Löschung (Art. 17) Konfiguration automatisierter Aufbewahrungsrichtlinien (z.B. Microsoft Purview)
Verfügbarkeit (Art. 32) 3-2-1-Backup-Strategie mit BDRShield, definierte RTO/RPO

Auftragsverarbeitung bei Cloud-Diensten

Technische Relevanz des AVV

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist nach Artikel 28 DSGVO erforderlich, wenn ein externer Dienstleister Zugriff auf Systeme mit personenbezogenen Daten erhalten kann – etwa Microsoft bei Cloud-Diensten oder MKSenCon als Ihr betreuender IT-Partner. Der Vertrag definiert die einzuhaltenden Sicherheitsstandards.

Wie wir Systeme technisch anpassen

Bei jeder Cloud-Implementierung stellen wir die Weichen so, dass die technischen Vorgaben des AVV systemseitig erfüllt sind. Wir konfigurieren die Microsoft 365- und Azure-Tenants gezielt auf europäische Datenstandorte und unterstützen Ihren Datenschutzbeauftragten mit den notwendigen technischen Systemparametern.

DSGVO-Bußgeldrahmen

Bei Verstößen gegen technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32) drohen Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Bei schwerwiegenderen Verstößen (z.B. fehlende Rechtsgrundlage) bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

DSGVO-Konfiguration: Unser Vorgehen

Technische Bestandsaufnahme

Analyse und Erfassung der genutzten IT-Systeme und Datenflüsse. Identifikation aller angebundenen Cloud-Dienste und Schnittstellen aus rein technischer Sicht.

System- & Rechenzentrums-Konfiguration

Ergänzung und Härtung der Systemlandschaft. Erzwingung europäischer Rechenzentrumsregionen in Ihren Microsoft 365- und Azure-Umgebungen.

Technische Maßnahmen umsetzen

Implementierung von Verschlüsselung, Zugriffskontrollen,
Aufbewahrungsrichtlinien und Monitoring zur Erkennung von Datenpannen.

Dokumentation für Audits

Erstellung einer technischen Dokumentation, die Ihrem
Datenschutzbeauftragten oder externen Prüfern als Nachweis der
implementierten Maßnahmen dient.

Hinweis: Diese Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar.
Für die juristische Bewertung und Erstellung von Dokumenten (wie Verarbeitungsverzeichnissen) empfehlen wir die Konsultation eines Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalts.

DSGVO-konforme Infrastruktur: Technisch korrekt umgesetzt.

Wir analysieren Ihre aktuelle Systemkonfiguration auf IT-Sicherheitslücken und setzen die notwendigen technischen Schutzmaßnahmen direkt in Ihrer Infrastruktur um.

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